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   BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88   

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https://dejure.org/1988,3427
BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88 (https://dejure.org/1988,3427)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1988 - X ZB 4/88 (https://dejure.org/1988,3427)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 (https://dejure.org/1988,3427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 860
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88
    Der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87) hat diese Art der eidesstattlichen Versicherung als eine "weit verbreitete Unsitte" angeprangert und mit Recht darauf hingewiesen, daß gegen die Verwertung solcher eidesstattlichen Versicherungen durchgreifende Bedenken bestehen.
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Es fehlt eine hinreichende Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe, wenn die dem Antrag beigefügte eidesstattliche Erklärung keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt (BGH-Beschluß vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 = VersR 1988, 860).
  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 166/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Es kann dahinstehen, ob eine eidesstattliche Erklärung, die ohne eigene Sachdarstellung lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, für eine Glaubhaftmachung ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 - VersR 1988, 860).
  • BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00

    Inhalt einer eidesstattlichen Versicherung zur Glaubhaftmachungvon

    Wenn die dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Versicherung wie hier keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, sind die Wiedereinsetzungsgründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht (Sen.Beschl. v. 26.5.1988 - X ZB 4/88, VersR 1988, 860 - nur Leitsatz; BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 f.; Beschl. v. 20.3.1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 294 Rdn. 4).
  • BGH, 01.04.2004 - V ZB 5/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung in einem Wiedereinsetzungsantrag

    Daß zur Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe eidesstattliche Erklärungen, die keine eigene Sachdarstellung enthalten, sondern nur auf anwaltliche Schriftsätze Bezug nehmen, im Regelfall nicht ausreichen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 13. Januar 1988, IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045; Beschl. v. 26. Mai 1988, X ZB 4/88, VersR 1988, 860; Beschl. v. 20. März 1996, VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZB 41/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht über Eingangsdatum der

    Derartige eidesstattliche Erklärungen reichen zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 ; v. 26. Mai 1988 - X ZB 4/88, VersR 1988, 860).
  • OLG Koblenz, 07.05.2004 - 5 W 317/04

    Voraussetzung und Gewährung eines Arrestanspruches auf der Grundlage eines

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  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Keiner der Umstände, die die Beklagte vorgetragen und durch Vorlage der eidesstattlichen Versicherung der Büroangestellten S. glaubhaft zu machen versucht hat (zu den Bedenken gegen pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nehmende eidesstattliche Erklärungen vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 = VersR 1988, 610, 611 und vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 = VersR 1988, 860), rechtfertigt die Annahme, daß der Prozeßbevollmächtigte auf den Nichteingang der Berufungsschrift oder einen Eingang erst nach dem 22. Dezember 1991 vertrauen durfte.
  • BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 533/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Notwendiger Inhalt eines

    Eine Bezugnahme auf die Erklärung eines anderen reicht hierfür grundsätzlich nicht aus (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 - VersR 1988, 860, vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 236 Anm. 3).
  • OLG Naumburg, 12.11.1998 - 2 U 34/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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  • BGH, 19.09.1989 - VI ZB 24/89
    Im Ansatz zutreffend geht das Kammergericht allerdings davon aus, daß es für die Glaubhaftmachung nach § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO häufig nicht ausreicht, wenn eine dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Erklärung des Antragstellers ohne eigene Sachdarstellung lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - VersR 1988, 610, 611 und vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 - VersR 1988, 860).
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